Sozialministeriumservice: Arbeitsfähig bis 25
Die gesetzliche Regelung zu „Arbeitsfähig bis 25“ (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen…
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Die gesetzliche Regelung zu „Arbeitsfähig bis 25“ (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen…
Unterstützung bei der Ausbildungssuche und Berufswahl
Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Das "Netzwerk Berufliche Assistenz", kurz NEBA, ist eine Initiative des Sozialministeriumservice. Sie unterstützt Menschen mit Behinderungen sowie…
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Anerkennung: Wenden Sie sich an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz…
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Arbeitsplatzbezogene Förderungen für Menschen mit Behinerung sollen den Eintritt ins Erwerbsleben erleichtern und bestehende Arbeitsplätze erhalten und sichern.
In ganz Österreich gibt es Beratungsangebote speziell für Frauen.
Sie können mehr, als eine Berufsbezeichnung zeigt. Das AMS gleicht Ihre Kompetenzen mit den Anforderungen offener Stellen ab. So finden wir Jobs, die zu Ihnen passen.
In unserer Angebotslandschaft können Sie nach geeigneten Unterstützungsangeboten in Ihrer Umgebung suchen.
Schüler:innen bestmöglich für die Arbeitswelt vorbereiten.