Sozialministeriumservice: Arbeitsfähig bis 25
Die gesetzliche Regelung zu „Arbeitsfähig bis 25“ (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen…
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42 Angebote
Die gesetzliche Regelung zu „Arbeitsfähig bis 25“ (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen…
Beratungsangebot des Sozialministeriumservice für Jugendliche ab dem 14. Geburtstag
Die Beratung unterstützt dich bei der Ausbildungspflicht bis 18 und hilft bei der Planung deiner Zukunft.
Was ist mein Traumberuf? Wie finde ich aus rund 200 möglichen Lehrberufen den richtigen?
Orientierung für den nächsten Weiterbildungsschritt
Unterstützung bei der Ausbildungssuche und Berufswahl