Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen
Als Drehscheibe für Berufsqualifikation stehen land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen (LFAs) an einer Ausbildung interessierten Menschen genauso wie den Ausbildungs- und Lehrbetrieben zur Seite. Als Behörden sind die LFAs für die Abhaltung von Prüfungen verantwortlich.
Je nach Bundesland bieten die LFAs Ausbildungen in zahlreichen Berufen an – von der Lehre oder der Facharbeiterstufe im zweiten Bildungsweg bis zum Meisterniveau. Das Angebot richtet sich an junge Menschen sowie an Erwachsene: Lehrlinge, zukünftige Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Angestellte.
Aufgaben
Genehmigung von Lehrverträgen
Zustimmung zur Auflösung eines Lehrverhältnisses oder zu einem Lehrstellenwechsel
Zulassung und Abhaltung von Prüfungen
Anerkennung der Lehrberechtigten, Ausbilder und Lehrbetriebe und zum Widerruf dieser Anerkennung
Führen der Lehrlingsstammrollen und Eintragung der Lehrlinge
Erlassung der Behaltepflicht oder Bewilligung von Kündigungen vor Ablauf der Behaltepflicht gemäß § 125 Abs. 8 des Landarbeitsgesetzes 1984
Ausarbeitung von Lehrbedingungen und Festsetzung von Lehrlingsentschädigungen
Mitwirkung an integrativer Berufsausbildung
Ziele
Gestaltung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung
persönliche Beratung und Information in Fragen der Berufsausbildung
wertschätzende Zusammenarbeit mit Trainerinnen und Trainern, Prüferinnen und Prüfern und Kooperationspartnerinnen und -partnern