Bildung & Praktikum
WIFI-Lehrlingsakademie
Das Plus für Lehre und Karriere.
Der Lehrvertrag ist ein Arbeitsvertrag, welcher vom Lehrberechtigten und dem Lehrling unterschrieben werden muss – für minderjährige Lehrlinge unterschreibt zusätzlich der gesetzliche Vertreter. Sie erhalten den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Der Lehrvertrag ist binnen drei Wochen nach Antritt der Lehre bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer anzumelden.